Berlin: Der Drehbuchautorin Anika Decker steht mehr Geld für die Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu.
Das hat das Landgericht Berlin nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagrafen“ im Urheberrecht, wonach eine ursprünglich angemessene Vergütung bei besonders großen Erfolgen angepasst werden soll. Decker hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger verfasst. Die Filme lockten ein Millionenpublikum ins Kino. Allerdings sind nach Auffassung des Gerichts Deckers Ansprüche zum Großteil verjährt. Sie soll nun 180.000 Euro erhalten, muss aber als Klägerin für die Gerichtskosten aufkommen. Die Beteiligten können gegen das Urteil noch Berufung einlegen. – BR