1. – Manching – Keine ausreichende Fahrerlaubnisklasse hatte der Fahrer eines Kleintransporters, der am Montagabend um 17.45 Uhr auf der A9 überprüft wurde.
Der 43jährige, aus dem Landkreis Roth stammende Mann führte einen Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Bei der Kontrolle durch eine Streife der Autobahnpolizei stellte sich heraus, dass er nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Weiterhin wurde festgestellt, dass er bereits im Juni in gleicher Weise straffällig wurde. Der Umstand der nicht ausreichenden Fahrerlaubnis war als also bekannt. Dem Wiederholungstäter wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen ihn wird erneut Strafanzeige erstattet.
2. – Hepberg – Einen Autofahrer, gegen den ein rechtskräftiger Entzug der Fahrerlaubnis bestand, stoppte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei am Montagabend.
Der 37jährige Amerikaner war mit einem Firmenfahrzeug, gegen 18.50 Uhr, auf der A9 in Richtung Nürnberg unterwegs. An der Rastanlage Köschinger Forst wurde er im Rahmen der Schleierfandung einer Kontrolle unterzogen. Bei der Personenüberprüfung des Fahrers wurde bekannt, dass gegen ihn ein unanfechtbarer Entzug der Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet bestand. Damit musste er sein Fahrzeug auf der Rastanlage stehen lassen. Nach Tatbestandsaufnahme und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen. Ihn erwartet ein Strafbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
3. – Ingolstadt – Einen Berufskraftfahrer, der keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, hielt die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei Ingolstadt Montagnacht auf der Autobahn an.
Der 27jährige Nürnberger war mit seinem Sattelzug auf der A9 in Richtung München unterwegs. Kurz vor 05.00 Uhr wurde er im Bereich Ingolstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da er keinen Führerschein mitführte wurde die Fahrerlaubnis überprüft. Recherchen vor Ort ergaben, dass sein Lkw-Führerschein keine Gültigkeit mehr hatte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und erstellten eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. –
Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt