ZRF Region Ingolstadt bestellt zum 1. Oktober neu. Vorhalterhöhung für den Rettungsdienst und KrankentransportNeuburg – Dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Region Ingolstadt ist in der Region 10 der Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst auf gesetzlicher Grundlage übertragen worden.
Somit ist er auch für die Auswahl und Bestellung der Mitglieder der Sanitätseinsatzleitung (SanEL) zuständig. Mit Stichtag 1. Oktober 2024 werden vom ZRF wieder drei neue Leitende Notärzte (LNA) bestellt, die dann ihren ehrenamtlichen Dienst in der Region 10 aufnehmen werden.
In Bayern werden bei größeren Schadensereignissen, welche eine Koordination von Kräften des Rettungsdienstes und des Sanitäts- oder Betreuungsdienstes bedürfen, die sogenannte SanEL eingesetzt. Diese besteht aus einem Leitenden Notarzt (LNA) und einem Organisatorischen Leiter (OrgL). Die SanEL leitet dann den rettungsdienstlichen Einsatz vor Ort. Zur Unterstützung der SanEL wird ihnen eine Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG SanEL) zur Seite gestellt.
Die LNA werden bei Bedarf nach einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren und in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Stellen, wie zum Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) und der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, vom ZRF Region Ingolstadt bestellt. Die zum 1. Oktober neu bestellten LNA sind für für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Dr. Stephan Meier und Maximilian Kupke, für den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Dr. Stefan Barth.
Eine Kernaufgabe des ZRF ist auch die Festlegung der notwendigen Versorgungsstruktur im Rettungsdienst. Durch die regelmäßige Überprüfung dieser Versorgungsstruktur muss der ZRF erforderliche Änderungen baldmöglichst umsetzen. Mit Bedarfsgutachten des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement wird so eine Vorhalteerhöhung im Rettungsdienst und im Krankentransport nachgewiesen.
Mit Zustimmung der Kostenträger wurde die Notfallrettung in der Region um 174 Wochenstunden erhöht. Im Krankentransport betrug die Erhöhung der Vorhaltung 110 Wochenstunden. Auf den Bereich Neuburg-Schrobenhausen entfielen dabei 69 Wochenstunden. Die Umsetzung erfolgt ab 1. Januar 2025. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen