Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Eine Eigentümergemeinschaft kann ein Gebäude nicht einfach verfallen lassen und dann ein Nutzungsverbot beschließen.
Das hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt. Bei dem Urteil ging es im konkreten Fall um ein mehr als 40 Jahre altes Parkhaus in Augsburg, von dem nur noch ein Teil von einer Firma genutzt wurde. Als die Behörden Nachweise zum Brandschutz forderten, beschloss die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft gegen den Willen der Firma, dass das Parkhaus nicht saniert wird sondern geschlossen werden muss. Der Bundesgerichtshof wies dies jetzt zurück und erklärte, es bestehe eine Sanierungspflicht, wenn einzelne Eigentümer das Gebäude weiterhin nutzen wollen. – BR

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