Augsburg: Ein marodes Parkhaus wird am Vormittag zum Fall für den Bundesgerichtshof.
Die Karlsruher Richter wollen die grundsätzliche Frage klären, ob eine Eigentümergemeinschaft die Pflicht hat, ein stark heruntergekommenes Gebäude noch zu sanieren. Laut Gesetz entfällt diese Pflicht, wenn es zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört ist. Die Eigentümerversammlung des Parkhauses hatte wegen Mängeln beim Brandschutz ein Nutzungsverbot beschlossen. – BR