Bautzen: Der Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen.
Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen bekannt gegeben. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte. – BR