Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Steuer auf Einweg-Verpackungen – nicht nur in TübingenKarlsruhe: Städte in Deutschland können eine Steuer auf Einwegverpackungen für Gerichte oder Getränke erheben.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde eines Schnellrestaurant-Betreibers in Tübingen ab. Dort werden seit 2022 Abgaben für Einwegverpackungen erhoben. Oberbürgermeister Palmer sprach von einem Sieg für den Umweltschutz: Das Problem der Vermüllung und der Take-away Kultur haben ihm zufolge alle größeren Städte. Er gehe davon aus, dass andere Städte dem Beispiel von Tübingen folgen werden. – BR