Mi.. Jan. 21st, 2026

Berlin – Elektronische Patientenakte wird für Arztpraxen zur Pflicht: Ab heute müssen wichtige Daten wie etwa Vorerkrankungen in die E-Akte eingestellt werden.

Damit sollen Behandlungen verbessert werden. Ob und welche Daten einzusehen sind, entscheiden die Nutzer. Laut der bundeseigenen Digitalagentur Gematik sind mehr als 90 Prozent der Praxen, Zahnarztpraxen und Apotheken technisch für die ePA ausgestattet. – BR

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