So. Dez 8th, 2024

Karlsruhe: Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz, die nach Feststellung der Gerichte ihre lernbehinderte Tochter schulisch überfordert hat, muss einen Teilentzug des Sorgerechts hinnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen gerichtete Beschwerde der Frau nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht Koblenz habe angemessen entschieden, so die Karlsruher Richter. Nach Angaben des Gerichts wurde bei der mittlerweile 16-jährigen Tochter in der Grundschule sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Trotzdem habe die Mutter das Mädchen auf einem Gymnasium angemeldet. Dort habe es nach kurzer Zeit erhebliche Konflikte gegeben – ebenso wie auf einer Realschule, auf die das Mädchen nach dem Ausschluss vom Gymnasium ging. Das OLG Koblenz stellte deswegen eine Kindeswohl-Gefährdung wegen Überforderung in der Regelschule fest. – BR

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