Di. Dez 10th, 2024

Neuburg – Bei freiwilliger Anwendung von 2G oder 3G-plus durch den Veranstalter gelten seit 06.10.2021 Erleichterungen: Es kann auf die Maskenpflicht, das Mindestabstandsgebot, etwaige Personenobergrenzen und das Alkoholverbot bei Sport- oder Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verzichtet werden.

Anbieter, Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen oder Veranstaltungen, zu denen Zugangsbeschränkungen bestehen, können freiwillig vorsehen, ausschließlich Personen den Eintritt zu gestatten, die geimpft oder genesen sind (freiwilliges 2G) oder einen negativen PCR Test nachweisen können (freiwilliges 3G plus). Für Kinder unter 12 Jahren besteht derzeit keine Impfempfehlung und damit in der Regel auch keine Impfmöglichkeit. Kinder erhalten bei freiwilligem 2G oder 3G plus deshalb bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres Zugang, ohne über einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis verfügen zu müssen. Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten nur bei freiwilligem 3G plus Zugang, ohne dass ein Impf-, Genesenen oder Testnachweis vorhanden sein muss.

Da durch die Anwendung einer dieser freiwilligen erweiterten Zugangsbeschränkungen deutliche Erleichterungen möglich sind, muss eine strenge Zugangskontrolle durch den jeweils Verantwortlichen sichergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Zugangshindernisse und eine Kontrolle der Nachweise mit Identitätsfeststellung.
Weiterhin ist die Anwendung einer freiwillig weitergehenden Zugangsbeschränkung vorab dem Landratsamt mitzuteilen. – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Dies ist unter folgendem Weblink möglich: https://formulare.neuburg-schrobenhausen.de/formcycle/form/provide/1152/

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