Hamburg: Die Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt sieht im Cum-Ex-Skandal weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Scholz.
Die Behörde hat damit die Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt. Ein Strafrechtler hatte Anzeige erstattet. Er warf Scholz vor, über Treffen mit einem Gesellschafter der Warburg Bank in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister falsch ausgesagt zu haben. Scholz habe sich bei Befragungen im Jahr 2020 noch an Inhalte eines Treffens erinnern können, ein Jahr später dann nicht mehr. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich aus den öffentlichen Protokollen aber „kein konkretes Erinnerungsvermögen“ von Scholz ableiten. Hintergrund ist die Frage, ob Scholz die Warburg Bank vor einer millionenschweren Strafe wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte bewahren wollte. Scholz hat das zurückgewiesen. – BR