Brüssel: Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Grenzwerte für Emissionen in der Industrie zu verschärfen. Dazu zählt auch die Tierhaltung ab einer gewissen Größenordnung.
Ursprünglich wollte Brüssel hier einheitliche Vorgaben – nun wird je nach Tierart unterschieden: Die Grenzwerte etwa für Ammoniak und Methan gelten künftig bereits für landwirtschaftliche Betriebe ab rund 1.200 Schweinen oder 21.500 Legehennen – bisher waren es doppelt so viele. Brüssel wollte die Regelungen auch auf Rinder ausweiten – und die Grenzwerte bei Betrieben ab hundert Milchkühen durchsetzen. Hier hat man sich auf einen Aufschub bis 2026 geeinigt. – BR