Fr. Mrz 29th, 2024

Brüssel: Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen. Deshalb hat die Brüsseler Behörde ein neues Verfahren gegen das Land eingeleitet.
Das ungarische Gesetz sieht vor, dass Nichtregierungsorganisationen, die Spenden von mehr als umgerechnet 20.500 Euro im Jahr aus dem Ausland erhalten, sich bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Zudem müssen sie sich selbst als „aus dem Ausland unterstützt“ bezeichnen. Alle Informationen werden online gestellt. Ungarn unter seiner rechtsnationalen Regierung muss innerhalb von zwei Monaten einlenken. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen der EU. – Rundschau-Newsletter

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