Di. Apr 23rd, 2024

Luxemburg: Fluggäste, die mit deutlicher Verspätung an ihrem Ziel außerhalb der EU ankommen, können mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug mit einer europäischen Airline durchgeführt wurde; entscheidend ist, dass die Reise in einem EU-Staat angetreten wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Rechte von Flugpassagieren weiter gestärkt. Geklagt hatten drei Passagiere, deren Flug von Brüssel nach San José mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die Flüge waren bei Lufthansa gebucht, wurden aber von der amerikanischen United Airlines durchgeführt. – BR

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