Do. Mrz 28th, 2024

Eine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer sollte die Gasumlage für Verbraucher nicht ganz so teuer machen. Doch die EU-Kommission sieht dafür keine Möglichkeit – will aber mit der Bundesregierung andere Optionen zu Gunsten der Verbraucher ausloten.

München – Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Weiterhin Suche nach Lösungen zu Gunsten der Verbraucher
„Wir teilen mit Deutschland den Wunsch, dass diese Maßnahme keine unbeabsichtigten steuerlichen Folgen hat“, sagte der Kommissionssprecher. Man stehe in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Endverbrauchern zugute kommen und die gleichen Auswirkungen haben, fügte er hinzu.

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, war zunächst unklar. Der Sprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. Auch die Bundesregierung hatte bereits erklärt, wenn die EU die Ausnahme nicht zulasse, werde man die Steuer auf anderem Wege für die Verbraucher kompensieren. „Das ist ein extrem wichtiger Teil“: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

EU-Kommission: Keine Möglichkeit, Umlage von der Mehrwertsteuer auszunehmen
Damit ist Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit seiner Bitte gescheitert, dass die EU für die Umlage eine Ausnahme machen solle. Lindner hatte am Freitag in einem Schreiben an EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni darum gebeten, sein Initiativrecht zu nutzen und die EU-Mitgliedstaaten vorübergehend von der Pflicht auf Mehrwertsteuererhebung im Energiebereich zu befreien. Die Gasumlage stelle eine zusätzliche Belastung für die Verbraucher dar, die durch eine Erhebung der Mehrwertsteuer noch verschärft werde, argumentierte Lindner.

Gasumlage bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde – plus Mehrwertsteuer
Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen, wie die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag mitteilte. Die Mehrwertsteuer wären zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent – also noch einmal rund 0,46 Cent.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es rund 144 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

Mehrwertsteuerbefreiung nur etwa bei Lebensmitteln möglich
Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens fünf Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter von sieben Prozent. Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich – nicht aber bei Energie. – BR

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