Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hält die Bestpreisgarantie von Buchungsportalen wie Booking.com für wettbewerbs-schädlich. Die Luxemburger Richter stärken damit die Position der Hotels im Rechtsstreit mit der Plattform.
Ein ausdrückliches Verbot spricht der EuGH nicht aus, darüber soll nun ein nationales Gericht in den Niederlanden entscheiden. Es muss sich dabei an dem heutigen Spruch der europäischen Richter orientieren. In der Praxis setzt Booking.com die umstrittenen Preisgarantien derzeit nicht mehr ein. Die Plattform hatte früher damit geworben, dass die Hotelzimmer bei keinem anderen Buchungsweg günstiger sind als bei ihr – nicht einmal bei einer Buchung direkt im Hotel. – BR