München – EuGH kippt bayerische Familiengeld-Regeln:
Der Freistaat hatte die Leistung gekürzt, wenn Kinder im europäischen Ausland leben – vor allem in Rumänien oder Bulgarien. Das verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Alle Arbeitnehmer müssten dieselben Leistungen erhalten. – BR
