Sa. Apr 20th, 2024

Luxemburg: Wer ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik hat, kann künftig leichter Schadenersatz verlangen.
Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Demnach können Autobauer auch dann haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Beim Bundesgerichtshof in Deutschland hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Der BGH hatte auf das Urteil des EuGH gewartet und deshalb die meisten von insgesamt 1.900 Diesel-Verfahren auf Eis gelegt. Offen bleibt nach dem Urteil aus Luxemburg die Frage, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht. – BR

 

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