Do. Apr 25th, 2024

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat erneut zugunsten von Fluggästen entschieden.
Laut dem heutigen EuGH-Urteil steht Passagieren auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Eine derartige Vorverlegung, so die EuGH-Richter, komme einer Annullierung des Fluges gleich. Geklagt hatten mehrere deutsche und österreichische Fluggäste. Erst im Oktober hatte das oberste europäische Gericht entschieden, dass auch in Fällen streikbedingter Flugausfälle ein Anrecht auf Entschädigung besteht. – BR

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