Fr. Apr 19th, 2024

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Vormittag über das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz.
Konkret geht es um zwei Musliminnen in Deutschland, denen das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit verboten wurde. Zum einen handelt es sich um eine Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita, die von ihrem Arbeitgeber wegen des Kopftuchs abgemahnt worden war. Das zuständige Arbeitsgericht bat den EuGH hier um eine Stellungnahme. Der andere Fall betrifft die Mitarbeiterin einer großen Drogeriemarktkette. Auch sie hatte gegen das Kopftuchverbot geklagt. Der EuGH soll klären, ob ein solches Verbot in der Privatwirtschaft diskriminierend sein kann und ob es mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren ist. – BR

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