Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland freigesprochen. In dem Prozess ging es um die Aufarbeitung eines Nato-Luftangriffes im afghanischen Kundus 2009. Der Fall betraf nicht den Angriff an sich, sondern die Aufklärung durch Deutschland.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Ermittlungen der deutschen Justiz ausreichend gewesen seien. Angeordnet hatte den Angriff ein Bundeswehr-Oberst. Der Kläger – ein Afghane, der bei dem Angriff zwei Söhne verloren hat – warf Deutschland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Sein Anwalt erklärte nach dem Urteilsspruch, es bleibe der Eindruck, dass der große Fehler des Luftangriffs nicht ausreichend aufgeklärt und bestraft wurde. – BR