Den Haag – Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Transpersonen: In deren Ausweis muss die gelebte Geschlechtsidentität eingetragen werden können, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Mitgliedsstaaten müssen demnach entsprechende Änderungen in Ausweisdokumenten erlauben. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können. – Geklagt hatte eine Transfrau aus Bulgarien, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt. – BR
