Mo.. Feb. 9th, 2026

Burgrain – Ein Urteilsspruch nach dem Zugunglück von Burgrain ist nun rechtskräftig: Der angeklagte Fahrdienstleiter war vor einer Woche vom Landgericht München II vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden.
Über den Fall des ebenfalls freigesprochenen Bezirksleiters muss dagegen wohl der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Anklagebehörde hat gegen sein Urteil Rechtsmittel eingelegt.- BR

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