Schrobenhausen, Pfaffenhofener Straße, 05.07.2024, 10.35 Uhr – Eine 19-Jährige aus Schrobenhausen befuhr die Pfaffenhofener Straße mit einem Roller mit ca. 45 km/h.
Bei einer Verkehrskontrolle durch die uniformierte Streife konnte festgestellt werden, dass die Fahrerin lediglich im Besitz einer Prüfbescheinigung ist. Bei einem Roller mit dieser Geschwindigkeit wird jedoch die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt. Die 19-Jährige ist nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis. Sie muss sich nun wegen des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ veranworten.