Sa. Apr 20th, 2024

Berlin: Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit einstufen und nicht als Straftat – vorausgesetzt, es wurde niemand verletzt.
Das schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland und beruft sich auf ein entsprechendes Eckpunktepapier aus dem Ministerium. Darin heißt es, man wolle damit einer „undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers“ entgegengewirken. Bislang kann Fahrerflucht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. – BR

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