Berlin: Die FDP-Bundestagsfraktion will die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organ-Entnahme sein.
Bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Das geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, das heute von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und über das die „Welt“ vorab berichtet. Die Rechtspolitikerin Helling-Plahr sagte der Zeitung, mit der Änderung könnten die Spenderzahlen weiter erhöht werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Ullmann, ergänzte, der Herztod sei einfacher, aber dennoch sicher festzustellen. Der Aufwand zur Feststellung des Hirntodes sei dagegen hoch. In Deutschland werden seit Jahren mehr Spenderorgane für schwer kranke Menschen benötigt, als gespendet werden. – BR