Auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 sind zulässig
Neuburg – Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt u.a. im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht.
Neben FFP2-Masken sind auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 zulässig. Beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo FFP2-Masken erforderlich sind, dürfen auch diese getragen werden. Sie besitzen eine vergleichbare Schutzwirkung und weisen einen vergleichbaren Standard auf.
Weitere Informationen dazu gibt das Bayerische Gesundheitsministerium auf seiner Homepage unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestelltefragen. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen