Do. Apr 25th, 2024

Berlin: Angesichts der Energiekrise sollen Finanzämter Privathaushalte und Firmen nicht überfordern und ihnen bei der Steuerzahlung entgegenkommen.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das mit den obersten Behörden der Länder abgestimmt ist. Darin heißt es, auf Antrag könnten fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden. Die Sonderbehandlung bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer gilt zunächst bis Ende März 2023. In dem Schreiben wird auf massive wirtschaftliche Folgen des Ukraine-Krieges verwiesen. Wegen der hohen Energiepreise könnten Steuerzahler demnach zeitweise nicht mehr in der Lage sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Finanzämter werden deshalb aufgefordert, ihre Spielräume zu nutzen, etwa indem sie Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen. – BR

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