Di. Dez 3rd, 2024

München: In Bayern können Firmen ab sofort Härtefallhilfen beantragen, wenn sich ihre Ausgaben für Energie innerhalb eines Jahres verdoppelt haben.

Darauf hat das Wirtschaftsministerium hingewiesen. Anspruch auf Unterstützung haben kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben, Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung für die Hilfen ist auch, dass die Betroffenen Kosten zu tragen haben, die existenzbedrohend sind. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dafür, die Entscheidung zu lange hinausgezögert zu haben. Die Hilfen, so Aiwanger, kämen spät, hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen. – BR

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