Ortsteile im westlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind vom Überwachungsgebiet betroffenViruserkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar
Neuburg – Im Landkreis Donau-Ries wurde die Viruserkrankung IHN nachgewiesen. Das zuständige Landratsamt hat ein Sperrgebiet um den betroffenen Betrieb und ein Überwachungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometer eingerichtet. Das Überwachungsgebiet erstreckt sich auch auf den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Betroffen sind Teile der Gemeinden Burgheim, Ehekirchen, Oberhausen und Rennertshofen.
Die Fischseuche IHN ist eine Viruserkrankung bei Fischen, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Sie tritt hauptsächlich bei Fischen der Gattung Salmoniden auf, meist bei Regenbogenforelle. Übertragen wird die Seuche in der Regel beim Zukauf von infizierten Fischen, aber auch durch Erreger im Wasser oder auf Gerätschaften. Symptome sind beispielsweise eine dunkle Verfärbung der Haut, punktförmige Blutungen in der Muskulatur,
hervorstehende Augen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere.
Da IHN eine anzeigenpflichtige Seuche ist, bittet das Landratsamt alle Fischhaltungsbetriebe ihrer Registrierungsverpflichtung gemäß § 6
Fischseuchenverordnung nachzukommen. Betroffen sind alle Teichanlagen, in denen Satzfische und Speisefische gehalten werden, die für den Verkauf und
den Eigenbedarf bestimmt sind. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Für weitere Fragen und für die Anmeldung von Fischhaltungen steht das Veterinäramt zur Verfügung unter der Telefonnummer 08431/57-288