Fr. Mrz 29th, 2024

Neuburg – Fitnessstudios sind nicht als Sportstätten anzusehen, sondern als Freizeiteinrichtungen – und müssen damit weiterhin geschlossen bleiben. Das teilte das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) heute mit.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist seit Dienstag, 11. Mai 2021, der kontaktfreie Sport im Innenraum erlaubt, darunter fallen Sportstätten wie beispielsweise Turnhallen. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hatte daher auch die Fitnessstudiobetreiber informiert, dass sie nach Maßgabe des Rahmenhygienekonzepts Sport wieder öffnen können, da diese in Ziffer 6 dieses Rahmenhygienekonzepts explizit genannt werden.

Mit der Definition als „Freizeiteinrichtungen“ bleibt der Betrieb von Fitnessstudios nun allerdings weiterhin untersagt.
In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass Fitnessstudios tendenziell von vielen Personen gleichzeitig besucht würden und somit eine stärkere Fluktuation der Personen im Raum entstünde. Daher sei im Innenbereich von Fitnessstudios von einem höheren Infektionsrisiko auszugehen als im Indoor-Bereich von Sportanlagen, in denen andere kontaktlose sportliche Aktivitäten ausgeübt werden. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Kommentar verfassen