München: Der Freistaat Bayern muss nach der Pleite der Großmetzgerei Sieber aus Geretsried haften.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der Freistaat Zweidrittel der noch festzustellenden Schadens-Summe übernehmen muss. Bei dem Fall geht um eine Listerien-Warnung im Mai 2016. Damals hatten die Behörden einen Produktionsstopp angeordnet und eine Warnung an Verbraucher ausgegeben. Wenige Tage später meldete der Betrieb Insolvenz an – 120 Mitarbeiter verloren den Job. Dem Urteil zufolge konnte ein Teil der Ware aber gar nicht belastet sein – und hätte also verkauft werden können. Dem damaligen Sieber-Geschäftsführer gab das OLG eine Mitschuld, weil er diesbezüglich nicht ausreichend bei den Behörden eingeschritten sei. Die Höhe des Schadens muss nun noch ermittelt werden. Der Insolvenzverwalter hatte seinerzeit elf Millionen Euro angesetzt. – BR