Mo. Dez 2nd, 2024

München: Die bayerische Staatsregierung hat festgelegt, wie sie auf das Corona-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu Kneipen und Bars reagiert.

Diese dürfen nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittag unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wir Restaurants. Ein zeitlich begrenztes Ausschankverbot von Alkohol gibt es demnach ebenso wenig wie andere Einschränkungen. Allerdings dürfen Gäste nur am Tisch bedient werden, nicht an Theke oder Tresen. Außerdem können an den Hochschulen bei einer Corona-Inzidenz unter 100 auch dann wieder Präsenzvorlesungen stattfinden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Was den Schulstart nach den Ferien angeht, gilt in den ersten Wochen auch hier eine Maskenpflicht am Platz. Außerdem wird der Freistaat erneut Geld in die Hand nehmen, um überfüllte Schulbusse zu vermeiden. – BR

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