Di. Dez 10th, 2024

München: In Bayern haben Nicht-Geimpfte im staatlich angeordneten Quarantänefall als Kontaktperson ab heute keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.

Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht immunisieren können sowie Beamte. Das bayerische Gesundheitsministerium begründet diesen Schritt mit der Tatsache, dass seit Mitte September jeder die Möglichkeit gehabt hätte sich zu schützen. Bislang waren die Arbeitgeber im Quarantänefall in Vorleistung gegangen und bekamen anschließend das Geld vom Staat erstattet. Beamte sind von dieser Maßnahme nicht betroffen, da sie vom Staat kein Entgelt, sondern einen Sold erhalten, der ihnen per Grundgesetz zugesichert ist. – BR

Kommentar verfassen