Di. Mrz 19th, 2024

Karlsruhe Gastronomen erhalten bei coronabedingten Betriebsschließungen in der Regel keine Entschädigung von ihrer Versicherung.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Gastwirt wollte seinen Einnahmeausfall im Lockdown 2020 für 30 Tage ersetzt bekommen – doch die Betriebs-schließungsversicherung zahlte nicht. Zu Recht, wie das oberste deutsche Berufungsgericht befand. Der BGH erklärte, der Versicherer müsse nur für Krankheitserreger zahlen, die in den Vertragsklauseln aufgeführt seien. Das Sars-Cov-2-Virus war dort nicht genannt. – BR

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