Do. Apr 18th, 2024

Schutz der Geflügelbestände hat oberste Priorität

München – In Bayern ist in dieser Saison ein erster Fall von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt worden. Der Nachweis erfolgte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings am 21. Oktober 2021 bei einer im Landkreis Cham erlegten Wildente. In bestimmten Gebieten Bayerns werden deshalb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Haus- und Nutzgeflügelbetrieben gelten.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Wir beobachten die aktuelle Situation genau. Das bayerische Wildvogelmonitoring ist unser erfolgreiches Frühwarnsystem, um zielgerichtet und schnell handeln zu können. Oberstes Ziel ist es, den Eintrag der Geflügelpest in die bayerischen Geflügelbetriebe zu verhindern.“ Die Geflügelbetriebe sind aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um die bayerischen Geflügelbetriebe bestmöglich zu schützen. Die Geflügelpest breitet sich seit dem 15. Oktober 2021 bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 16 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügelbetriebe werden in Bayern auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Landkreis Cham nach entsprechender Anordnung umgesetzt. Sie gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Anordnung der Maßnahmen und der Erlass der Allgemeinverfügungen liegen in der Zuständigkeit der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Singvögel verenden hingegen sehr selten an Geflügelpest. Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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