München – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann startet deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt der Bayerischen Polizei zur Löschung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken: Polizei übernimmt Löschungsaufforderung und Meldung ans Bundesamt für Justiz
Hass, Hetze und andere rechtswidrige Inhalte haben im Internet Hochkonjunktur. Um Betroffenen die Löschung in sozialen Netzwerken zu erleichtern, startet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute ein Pilotprojekt bei der Bayerischen Polizei. „Künftig wird die Bayerische Polizei auf Wunsch der Betroffenen im Rahmen der Anzeigeerstattung auch eine Löschungsprüfung bei den jeweiligen Plattformbetreibern anstoßen“, erklärte Herrmann.
„Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen.“ Bislang mussten sich Betroffene selbst um die Löschung kümmern. „Unser neuer Bürgerservice ist in diesem Umfang deutschlandweit einmalig“, fasste der Innenminister zusammen. „Damit unterstützen wir Opfer von Hass und Gewalt im Netz. Denn je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist häufig seine virale Verbreitung und damit der Schaden.“
Herrmann erwartet vom Pilotprojekt nicht nur eine wertvolle Unterstützung von Betroffenen. „Wir erhoffen uns auch, dass dadurch mehr Fälle bei der Polizei anzeigt werden“, so der Innenminister. „Nur dann kann wirkungsvoll gegen die Urheber vorgegangen werden, strafrechtlich und durch entsprechende Löschungen.“ Ebenfalls wichtig für Herrmann: „Durch die Einbindung des Bundesamts für Justiz nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung, konsequent gegen derartige Umtriebe vorzugehen.“
Laut Herrmann hat die Bayerische Polizei ein mit dem Bundesamt für Justiz abgestimmtes Konzept erstellt. Grundlage ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen, innerhalb von sieben Tagen. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern