Mi. Apr 24th, 2024

Auch bei Handwerk & Gewerbe
Klar, jeder Verbraucher freut sich angesichts der immer größer werdenden Steuer- und Abgabenlast über günstige Preise. Doch diese Freude hat leider eine vom Verbraucher oft nicht bedachte Kehrseite:

Um in dieser Preise-nach-unten-Spirale überhaupt noch mithalten zu können, müssen die Firmen und Handwerker ohnehin knallhart kalkulieren, teilweise unterhalb der Schmerzgrenze, d.h. mit Verzicht auf Gewinn, um wenigstens einen Großteil der laufenden Kosten decken zu können! Ein hoher und konstanter Kostenfaktor sind natürlich die Löhne und Lohnnebenkosten.

Gewinn oder Verlust?
Verbraucher sehen oft nur die (angeblich) hohen Stundensätze eines Handwerks- oder Gewerbebetriebes. Schnell wird dann als fiktives Beispiel der eigene Stundenlohn davon abgezogen und der Unterschied als satte Gewinnspanne für den Unternehmer errechnet. Das ist leider falsch! So denken aber viele, die keine Ahnung von Buchführung und Kostenrechnung haben. Deshalb wollen wir die Kalkulation eines Stundensatzes einmal ausführlicher erklären.

Wie setzt er sich zusammen?
Neben den Löhnen und Gehältern für die Arbeiter und Angestellten des Betriebes müssen auch die Lohnnebenkosten wie z.B. der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, Urlaub, Schwangerschaft und Krankheit (in welcher ein Arbeitnehmer zwar Lohnkosten verursacht, aber für den Betrieb keine Einnahmen erarbeitet), sowie Kosten für Miete, Fuhrpark, Maschinen, Geräte, Reparaturen, Versicherungen, Strom, Wasser usw. in den Stundensatz mit eingerechnet werden.

Unternehmer trägt Risiko
Auch der Handwerksmeister oder Gewerbetreibende selbst will gerecht entlohnt werden, denn er trägt nicht nur die volle Verantwortung und das Risiko für seinen Betrieb und haftet mit seinem Vermögen, sondern er muss auch für seine eigenen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.) in voller Höhe selbst aufkommen und natürlich auch noch seine Familie ernähren können. Außerdem müssen Rücklagen für etwaige betriebliche Neuanschaffungen oder Erweiterungen gebildet werden.

Wenn man als Kunde berücksichtigt, dass dies alles in den Stundensatz bzw. in den Aufschlag auf Waren mit eingerechnet werden muss, dann relativiert sich der Preis!

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