Starnberg: Im Prozess um den tödlichen Unfall eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See sind die beiden angeklagten Trainer zu Geldstrafen verurteilt worden.
Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen müssen sie je 90 Tagessätze à 30 Euro bezahlen. Bei der Höhe der Tagessätze berücksichtigte das Amtsgericht Starnberg bereits geleistete Zahlungen der Männer an gemeinnützige Organisationen. Der 13-Jährige war im April 2015 beim Rudertraining abseits der Gruppe aus ungeklärten Gründen ins Wasser geraten und im kalten See ertrunken. Die Richterin warf den Trainern vor, ihn nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. – BR