Luxemburg: Eine generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Verbrechen in Deutschland verstößt gegen europäisches Recht.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Der EuGH hält eine Speicherung von Daten allerdings für möglich, wenn die nationale Sicherheit ernsthaft bedroht ist. Auch zur Bekämpfung schwerer Straftaten können während eines festgelegten Zeitraums Telekommunikationsdaten ausnahmsweise nicht gelöscht werden. Bundesjustizminister Buschmann begrüßte das Urteil und kündigte an, die Regelung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen. Er sprach von einem guten Tag für die Bürgerrechte. Die aktuelle Regelung stammt von 2015 – also aus Zeiten der großen Koalition. Seit 2017 liegt die Regelung auf Eis. – BR