München: Kurz vor den Beratungen über die Grundsteuerreform im bayerischen Landtag gibt es juristische Einwände. Er habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, erklärte der Potsdamer Universitätsprofessor Schmidt.
Ihn hatten die Grünen im Landtag mit einem Gutachten beauftragt. Die Flächensteuer behandele das in die Jahre gekommene Einfamilienhaus in Stadtrand-Lage genauso wie die Villa in der Innenstadt, sagte Schmidt zur Begründung. Das neue Gesetz steht am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung im Parlament. Demnach sollen künftig für die Berechnung der Steuer innerhalb einer Kommune nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen berücksichtigt werden, nicht aber der Wert des Grundstücks und der Immobilie. – BR