Heidelberg – Eine Infektion kann bei Krebserkrankten während oder auch einige Zeit nach der Therapie aufgrund des geschwächten Immunsystems schwerer verlaufen. Zudem kann eine Infektion die notwendige Tumorbehandlung verzögern. Impfungen können diese Risiken senken. Auch Angehörige sollten auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums hat zu diesem Thema das neue Informationsblatt „Schutzimpfungen bei Krebs: Sicher und wirksam?“ im Angebot.
Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und dadurch auch seine Mitmenschen vor einer übertragbaren Krankheit. Schutzimpfungen gehören zu den wirkungsvollsten Maßnahmen, um virale und bakterielle Infektionskrankheiten zu verhindern oder deren Verlauf zu mildern. Deshalb sind sie gerade für Krebspatientinnen und -patienten wichtig. Denn kommt es bei ihnen zu einer Infektion, kann sie aufgrund des häufig geschwächten Immunsystems schwerer verlaufen als bei immungesunden Menschen.
Unter anderem werden Krebserkrankten folgende Schutzimpfungen empfohlen:
– Grippe (Influenza): Geimpft wird jährlich mit einem saisonal angepassten Vierfach-Impfstoff. Für Menschen ab 60 Jahren gibt es einen Hochdosis-Impfstoff.
– Keuchhusten (Pertussis): Diese Impfung wird in der Regel zusammen mit der Impfung gegen Diphterie (D) und Tetanus (T) angeboten („DTP“).
– Pneumokokken: Es gibt verschiedene Impfstoffe für die Grundimmunisierung (PCV13) beziehungsweise die Auffrischimpfung (PPSV23).
– Haemophilus influenzae Typ b (Hib): Die Impfung erfolgt zunächst als Grund-, später als Auffrischimpfung.
– Varizella-Zoster-Viren (VZV) bleiben nach einer Windpocken-Erkrankung lebenslang im Körper und können eine Gürtelrose (Herpes zoster) auslösen. Der Zoster-Totimpfstoff, der ein Viruseiweiß sowie einen Wirkverstärker enthält, kann die Virus-Reaktivierung wirksam längerfristig verhindern.
Wichtig zu wissen: Die meisten Schutzimpfungen werden seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten eingesetzt. Bisher ist nicht nachgewiesen, dass sie Krebs fördern oder den Verlauf einer Krebserkrankung ungünstig beeinflussen.
Und was ist mit COVID?
Seit Februar 2021 raten Fachleute Krebspatientinnen und -patienten zur Impfung gegen das Coronavirus. Sie ist vor allem bei immungeschwächten Personen wichtig, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Bisher ungeimpfte Personen mit einer Immunschwäche sollten ab einem Alter von fünf Jahren grundsätzlich eine Grundimmunisierung und mit entsprechendem zeitlichem Abstand zwei Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Generell wird Krebspatienten sowie Angehörigen und engen Kontaktpersonen die sorgfältige Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen empfohlen. Immungeschwächte Patientinnen und Patienten sollten darüber hinaus frühzeitig gemeinsam mit dem Ärzteteam überlegen, ob und welche zusätzlichen Schritte in der individuellen Erkrankungssituation vorbeugend infrage kommen und wie im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt werden kann. Zum Beispiel können Krebserkrankte unter bestimmten Voraussetzungen spezifische Antikörper erhalten oder – bei bestätigter Infektion – früh virushemmende Medikamente einnehmen.
Aktive oder passive Impfung – was ist der Unterschied?
Eine aktive Impfung erfolgt mit abgeschwächten oder abgetöteten Erregern beziehungsweise Erregerbestandteilen. Im Körper wird dadurch ein Abwehrprogramm angestoßen: Das Immunsystem stellt Antikörper gegen den Erreger her und bildet Gedächtniszellen. Bei späterem Kontakt mit dem echten Krankheitserreger stehen dann passende Abwehrmechanismen bereit. Für den Aufbau eines aktiven Impfschutzes sind meist zwei bis drei Impfungen nötig. Experten sprechen dabei von Grundimmunisierung. Bei einigen Impfungen hält der Impfschutz danach ein Leben lang, andere müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt („geboostert“) werden, um die Wirksamkeit zu erhalten. Bei der passiven Impfung erhält die geimpfte Person Antikörper, die in der Regel von Menschen stammen, die gegen die Erkrankung bereits immun sind. Sie schützen sofort. Allerdings werden sie rasch wieder abgebaut. Einen Langzeitschutz bietet diese Form der Impfung daher nicht.
Im Vorfeld prüfen und nachholen
Bereits vor Beginn der Krebstherapie sollten die Ärzte überprüfen, welche Schutzimpfungen aufgefrischt oder nachgeholt werden müssen. Das gilt für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Während einer Krebsbehandlung sind Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen, also mit abgetöteten Krankheitserregern oder ihren Bestandteilen, wie sie etwa gegen Grippe, Keuchhusten und Covid-19 verabreicht werden, nicht nur möglich, sondern auch sicher. Da die Wirksamkeit der Impfung je nach Immunschwäche aber eingeschränkt sein kann, sollten Krebserkrankte mit ihren behandelnden Ärzten besprechen, ob und wann eine Impfung im Therapieverlauf sinnvoll ist. Lebendimpfstoffe hingegen, die abgeschwächte, vermehrungsfähige Erreger enthalten, und beispielsweise gegen Mumps, Masern und Röteln zum Einsatz kommen, dürfen während der Tumorbehandlung nicht eingesetzt werden.
Und später?
Nach einer Krebsbehandlung sollten fehlende oder unvollständige Grundimmunisierungen nachgeholt werden. Bestand vor der Krebserkrankung bereits ein ausreichender Impfschutz, raten Experten zu einer einmaligen Wiederholungsimpfung. Da sich das Immunsystem nach der Tumorbehandlung zunächst erholen muss, sollten Impfungen mit Totimpfstoffen erst drei Monate, Impfungen mit Lebendimpfstoffen in der Regel erst sechs Monate nach Therapieende verabreicht werden. – Dr. Sibylle Kohlstädt, Deutsches Krebsforschungszentrum
Das Informationsblatt des Krebsinformationsdienstes mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden: https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-impfung-bei-krebs.pdf. Außerdem ist es bestellbar unter Telefon 06221-42-2890, Fax 06221-40-1806 oder per E-Mail sekretariat-kid@dkfz.de