Fr. Mrz 29th, 2024

Berlin: Der russische Staatssender RT darf sein Programm in Deutschland vorläufig nicht weiter verbreiten.
Die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts haben einen Eilantrag des Senders zurückgewiesen. Zur eigentlichen Klage ist noch keine Entscheidung gefallen. Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das deutschsprachige Live-TV-Programm von RT erlassen, weil RT dafür keine Zulassung hatte. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. – Die britische Regulierungsbehörde für Kommunikation, Ofcom, hat dem russischen Staatssender heute die Sendeerlaubnis entzogen. Laut Ofcom folgte die Entscheidung auf 29 laufende Untersuchungen zur Unparteilichkeit der Berichterstattung von RT über den Einmarsch Russlands in die Ukraine. – BR

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