Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Vormittag über Eilanträge der AfD zur Besetzung des Bundestagspräsidiums.
Die Partei klagt, weil die AfD-Fraktion als einzige nicht im Präsidium vertreten ist. Die anderen Parteien hatten allen angetretenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit verweigert. Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Abgeordneten stimmen allerdings frei über die Kandidaten ab. – BR