Berlin: Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Abstimmung vom September vergangenen Jahres für ungültig erklärt. Zur Begründung verwies Gerichtspräsidentin Selting auf „schwere systemische Mängel“ schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“. Diese seien mandatsrelevant gewesen – haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden. Selting verwies auf falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der Wahllokale wurde noch nach 18 Uhr abgestimmt. Die Wahl wird am 12. Februar wiederholt. – BR