Schwabach: Ein Formfehler bei der Einführung der Bezahlkarte fürylsuchende hat in Mittelfranken für Verwirrung gesorgt. Das Sozialgericht Nürnberg hatte einer staatenlosen Asylbewerberin Recht gegeben, die dagegen vorgegangen war.
Wie eine Gerichtssprecherin dem BR sagte, wurde damit aber nicht die Zulässigkeit der Bezahlkarte an sich infrage gestellt. Grund für die Entscheidung des Gerichts war nach BR-Informationen, dass die Stadt Schwabach die Einführung nicht mit einem Bescheid geregelt hatte, sondern mit einem reinen Informationsschreiben. Das sei unabhängig vom Inhalt wegen der Form unzulässig. – BR