Schleswig: Viele Dieselmodelle der Marken Audi, VW und Seat sind nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts weiterhin mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet.
Das Gericht gab heute in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Diese will, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen aufhebt, bei denen ein Software-Update im Zusammenhang mit den Abschalteinrichtungen durchgeführt wurde. VW will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. – BR