Würzburg: Eine katholische Franziskaner-Schwester ist vom Landgericht im Berufungsverfahren wegen eines gewährten Kirchenasyls freigesprochen worden.
Sie hatte zwei Nigerianerinnen im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen Aufenthalt gewährt. Dafür hatte das Amtsgericht eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ gegen sie ausgesprochen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Sowohl die Ordensschwester als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg hatten nach der Entscheidung im Sommer 2021 Berufung eingelegt. – BR