Frankfurt am Main: Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der 54-jährige Berliner eine Serie hasserfüllter und rassistischer Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens geschickt hatte. Deshalb wurde er unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung und Nötigung schuldig gesprochen. Die E-Mails, Faxe oder SMS, die mit wüsten Beschimpfungen und Todesdrohungen gespickt waren, gingen etwa an Juristinnen, Politikerinnen und Journalistinnen. Sie waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet – in Anlehnung an die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“, die zehn Menschen ermordet hatte. Der vorbestrafte Angeklagte hat im Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, er sei reingelegt worden. – BR