München – Verbraucherzentrale scheitert mit Klage gegen Amazon Prime Video:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die Einführung von Werbeunterbrechungen laut den Vertragsbedingungen des US-Konzern zulässig war. Kunden mussten die Werbung akzeptieren oder 2-Euro-99 extra zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen will jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen. – BR
